Erste Schritte
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf
Entweder Sie rufen mich während meiner telefonischen Sprechzeiten an oder Sie schreiben mir eine E-Mail. Wir vereinbaren dann einen Termin für eine sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist ein Angebot zur frühzeitigen diagnostischen Abklärung. Bei diesem Termin mache ich mir ein erstes Bild über Ihre Beschwerden und schätze ein, ob es sich um eine psychische Erkrankung handelt. In einem solchen Fall würden Sie eine Psychotherapie benötigen. Falls das nicht der Fall ist, bespreche ich mit Ihnen, welche anderen Möglichkeiten der Unterstützung sie in Anspruch nehmen können.
Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist dazu gedacht, die Wartezeit auf ein erstes Gespräch mit einem Psychotherapeuten möglichst kurz zu halten. Ich bemühe mich daher, Ihnen kurzfristig einen Termin anzubieten.
Seit dem 01.04.2018 ist es verpflichtend, eine Psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch zu nehmen, um eine Psychotherapie zu beginnen (Ausnahme: Sie kommen direkt aus der Klinik). Allerdings brauchen Sie die Sprechstunde nur einmal zu machen, andere Psychotherapeuten erkennen diese an.
Therapie
In der Regel finden Therapiesitzungen einmal in der Woche statt. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. Bevor die Therapie bei der Krankenkasse beantragt wird, müssen wir mindestens zwei und höchstens vier sogenannte Probatorische Sitzungen durchführen. Diese sind für Sie wichtig, um mich als Therapeutin näher kennenzulernen. Da eine gute therapeutische Beziehung die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie ist, sollten Sie sich mit mir als Therapeutin wohl fühlen. Für mich sind die Probatorischen Sitzungen notwendig, um mir ein genaueres Bild von Ihnen und Ihrer Erkrankung zu machen und Ihnen einen Therapievorschlag zu unterbreiten.
Danach beantragen Sie eine Kurzzeittherapie 1 bei Ihrer Krankenkasse. Diese umfasst 12 Sitzungen. Die notwendigen Formalitäten bereite ich für Sie vor. Im Anschluss kann eine zusätzliche Kurzzeittherapie 2 mit weiteren 12 Sitzungen beantragt werden. Sollten diese Therapiestunden nicht ausreichen können noch 56 weitere, somit bis zu insgesamt 80 Sitzungen, beantragt werden.